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Achtung Punkte! Verschärfte StVO seit April

Seit April haben sich die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Verstöße gegen das Verkehrsrecht geändert. So wurde auch der Bußgeld- und Punktekatalog für Teilnehmer des Straßenverkehrs angepasst. Wir haben in aller Kürze zusammengefasst, was sich für Autofahrer im Wesentlichen geändert hat und wo in Zukunft mehr Achtsamkeit gefordert ist!

Für Autofahrer kommt’s jetzt dicke!

Zukünftig wird das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe auf Schutzstreifen mit bis zu 110€ + 1 bitteren Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg bestraft. Der allgemeine Verstoß gegen Halte- und Parkregelungen wird für Autofahrer hingegen mit einer Sanktion bis zu 25€ geahndet, wozu gleichermaßen das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz sowie das Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge gehört. Bis dato wurde dafür eine Geldbuße von 15€ eingezogen, mit der neuen Verordnung haben Autofahrer allerdings nun mit einer Strafe von 55€ zu rechnen- und das ist noch nicht alles:

Wer in Zukunft das Bilden einer Rettungsgasse ignoriert oder diese unerlaubt nutzt, um schneller voranzukommen, dem drohen Bußgelder bis zu 320€ sowie 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte in Flensburg! Ebenfalls neu im Bußgeldkatalog ist das Nichtbilden einer Rettungsgasse, auch wenn de facto keine konkrete Gefahr besteht. Wer da nicht präventiv reagiert, verstößt gegen die StVO und erhält neben einer Geldstrafe ein Fahrverbot von 1 Monat!

Fuß vom Gas! Wer zu schnell unterwegs ist, darf in Zukunft laufen

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft wird nun zusätzlich zum Bußgeld über 80€ mit einem Fahrverbot von 1 Monat + 1 Punkt in Flensburg geahndet. Außerorts fällt bei dieser Überschreitung das Fahrverbot weg, der Punkt und eine Bußgeldstrafe von 70€ bleiben jedoch bestehen.

Ebenso wurden die Geldbußen bei unerlaubter Behinderung von nicht vorgesehenen Halte- oder Parkflächen erhöht: PKWs oder andere am Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeuge, die vorschriftswidrig Gehwege, Radwege oder Seitenstreifen mit ihren Fahrzeugen nutzen- und bis dato mit 25€ Geldbuße bestraft wurden, müssen seit April mit einer Geldbuße von bis zu 100€ rechnen.

Die Änderungen des Bußgeldkatalogs und der Straßenverkehrsordnung sollen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Die dafür erhöhten Geldbußen und Maßnahmen sind laut bmvi (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) notwendig, um eine generalpräventive Abschreckung sicherzustellen und die Achtsamkeit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Alle weiteren Infos zur Straßenverkehrsordnung und dem aktuellen Bußgeldkatalog findest du unter https://www.bussgeldkatalog.org/

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