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E-Scooter unter Alkoholeinfluss fahren…

Wer kennt es nicht, man möchte auf eine Party oder ist mit Freunden für einen gemütlichen Abend mit ein, zwei Bier verabredet. Daraus werden dann auch schnell mehrere Drinks. Weil man das aber schon vorher weiß, lässt man sein Auto zuhause – es gibt ja genug Alternativen.

Irgendwann, nach einem schönen und lustigen Abend, möchte man gerne nachhause. Weil der Abend schon spät ist und man nicht gerade wenig getrunken hat, möchte man ungerne laufen. An der Ecke stehen dutzende E-Scooter und man nutzt die Gelegenheit. Man freut sich, weil man einen schönen Abend hatte und so klug war nicht mit dem Auto zu fahren. Doch plötzlich werden Sie von der Polizei angehalten – Allgemeine Verkehrskontrolle.

Immer noch ist vielen nicht bewusst, dass die Benutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss dieselbe Promillegrenze wie für andere Kraftfahrzeuge in Deutschland gilt. Die Unachtsamkeit kann Nutzern, die einen E-Scooter mit einem bestimmten Promillepegel fahren, also am Ende wirklich teuer zu stehen kommen. Im Jahr 2022 sind es z. B. 18 % unter den E-Scooter Fahrern, die unter Alkoholeinfluss in einem Unfall verwickelt waren oder auffällig geworden sind.

Wie viel Promille sind beim E-Scooter-Fahren gestattet?

Für Führerscheininhaber in der Probezeit und Fahrern unter 21 Jahren gilt: Auf dem E-Scooter mit mehr als 0,0 Promille unterwegs: 278,50 € Strafe, 1 Punkt in Flensburg und eine Nachschulung.

Betrunken fahren mit dem E-Scooter (0,5 Promille oder mehr)

… 1. Mal              528,50 €               2 Punkte             1 Monat Fahrverbot

… 2. Mal              1053,50 €            2 Punkte             3 Monate Fahrverbot

… 3. Mal              1578,50 €            2 Punkte             3 Monate Fahrverbot

 

E-Scooter mit 1,1 Promille oder mehr fahren:

Variable Geldstraße, 2 oder 3 Punkte, Fahrverbot bis zu 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wer mehrfach, auch unter 0,5 Promille auffällig geworden ist, dem kann ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen werden. Außerdem werden bei der späteren Bewertung, frühere Verstöße im Straßenverkehr berücksichtigt. D. h. Sie können auch nach einem 1. Verstoß mit dem E-Scooter ihre Fahrerlaubnis verlieren.

WICHTIG: Wenn man alkoholisiert, auch in geringer Promillezahl, im Verkehrsbereich eine Gefährdung darstellt, kann es ebenfalls zu einem Führerscheinentzug kommen!

Es gilt also: Unter Alkoholeinfluss sollte kein Fahrzeug, egal welcher Art, geführt werden. Nicht nur, weil man sich damit gefährden könnte. Es können auch andere Teilnehmer im Straßenverkehr unter den Folgen von alkoholisierten Fahren verletzt werden.

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