Die Sperrfrist ist die Zeitspanne, in der Sie ohne Führerschein leben müssen und in der Ihnen die Behörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verweigert. Die Sperrfrist dauert mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre. In der Regel dauern die meisten Sperrfristen aber etwa 12 Monate.
Über eine spezielle verkehrspsychologische Schulung ist es möglich, die Sperrfrist zu verkürzen
Einfach gesagt, honoriert das Gericht Ihre Teilnahme am Seminar und erlässt Ihnen nach Ermessen bis zu drei Monate Sperrzeit. Vor allem viele Berufstätige, die dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, nutzen diese Chance.
Ein Einzelcoaching beim Verkehrspsychologen unterstützt Sie dabei, Ihre Sperre abzukürzen. Unser Sperrfristseminar erfolgt nach einem speziellen Konzept. Es geht über acht Sitzungen und kann bei Bedarf auch in Blöcken (z.B. 4 x 2 h) absolviert werden. Nach erfolgter Teilnahme erhalten Sie von uns eine ausführliche schriftliche Bestätigung über die Inhalte des Seminars. Mit dieser kann Ihr Anwalt vor Gericht argumentieren, dass Sie sich mit den nötigen Themen auseinandergesetzt haben und durch einen Psychologen geschult wurden. Dies wird in den allermeisten Fällen akzeptiert. Denn so zeigen Sie dem zuständigen Richter, dass Sie Ihr bisheriges Verhalten im Straßenverkehr überdacht haben und dieses künftig ändern wollen.
Das Praktische: Das Seminar zur Verkürzung der Sperrfrist ähnelt stark der MPU-Beratung.
Insofern bereiten Sie sich gleichzeitig auch aktiv auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung vor. Erfahrungsgemäß benötigen Sie nur zwei bis drei weitere Stunden. Dann sind Sie fit für die MPU. Natürlich stellen wir Ihnen zur Vorlage bei der Begutachtungsstelle nochmals eine separate Teilnahmebestätigung aus.