ACHTUNG: Neuer THC Grenzwert im Straßenverkehr!
Die Diskussion über die Erhöhung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter war intensiv und umstritten, insbesondere hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Am 6. Juni 2024 entschied der Bundestag, dass diese Erhöhung nun offiziell in Kraft treten wird.
Der neue Grenzwert, der im Zuge der Legalisierung von Cannabis festgelegt wurde, liegt nun bei 3,5 ng/ml im Blutserum. Diese Anpassung soll den verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit gewährleisten.
Die Erhöhung von zuvor 1 ng/ml auf nun 3,5 ng/ml zielt darauf ab, sicherzustellen, dass nur Fahrer sanktioniert werden, deren Fahrtüchtigkeit tatsächlich beeinträchtigt ist. Der frühere Grenzwert führte oft zu “falsch positiven” Ergebnissen, besonders bei regelmäßigen Konsumenten, die trotz nachweisbarem THC im Blut keine Beeinträchtigung ihrer Fahrfähigkeiten hatten.
Dennoch bleibt der Konsum von Cannabis und das anschließende Fahren eine ernstzunehmende Angelegenheit. Verstöße gegen das Drogenverbot im Straßenverkehr ziehen hohe Strafen nach sich, einschließlich Bußgeldern und Fahrverboten, die beim wiederholten Verstoß noch strenger ausfallen.
Bei einem THC-Wert über 3,5 ng/ml wird ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, sofern der Fahrer “vorsätzlich oder fahrlässig” gehandelt hat. Bei zusätzlichem Alkoholkonsum kann das Bußgeld auf bis zu 2.000 Euro erhöht werden. Wer wiederholt auffällig wird, dem droht der Entzug des Führerscheines.
Besonders für Fahranfänger gilt analog zur 0-Promille-Grenze: Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren ist das Fahren nach Cannabiskonsum streng verboten.
Der neue Grenzwert und die entsprechenden Bußgelder treten voraussichtlich im Sommer in Kraft. Der Bundesrat wird sich am 5. Juli mit dem Gesetz befassen. Obwohl keine Zustimmung erforderlich ist, könnte die Länderkammer das Verfahren theoretisch noch verzögern.