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Blog-Serie: Alltagsfallen – Was ist zu beachten beim Abstinenznachweis?

Pralinen, Mohnkuchen, Alkoholfreies Bier – Was darf man, und was nicht?

  • Teil 2: Schokolade, Bier und Körperpflege

Schnapspralinen, Rotweinsauce, Essig & Co.

Die Liste der Lebensmittel und Speisen, die Alkohol in geringen Mengen enthalten, ist nicht unbedingt kurz. Da viele alkoholische Getränke einen besonderen Eigengeschmack tragen, wie z.B. Sherry, Rum, Wein oder auch Bier, sind sie als Zutat in Süßigkeiten und Speisen sehr beliebt. Und auch Essig ist als vergorenes Produkt je nach Sorte nicht komplett frei von Alkohol. Wer jetzt Angst bekommt und sich schon eine komplizierte schwarze Liste der Lebensmittel schreibt, sei aber beruhigt: Es gilt keine absolute Nulltoleranz bei der Beurteilung des Alkoholkonsums. Damit soll zwar keineswegs dazu geraten werden, es auch mit alkoholischen Getränken drauf ankommen zu lassen. Wenn aber nur kleine Mengen im Essen enthalten sind, sollte das in der Regel nicht zur Überschreitung der Grenzwerte kommen. Bei einer bevorstehenden Urinprobe sollte aber zur Sicherheit der zeitliche Abstand so groß wie möglich gehalten werden.

Alkoholfreies Bier

Bei diesem Thema halten sich zwei Fehlannahmen gleichzeitig hartnäckig:

  1. Alkoholfrei heißt frei von Alkohol.
  2. Alkoholfrei heißt nicht frei von Alkohol.

Klingt verwirrend? Stimmt. Aber hier kommt Abhilfe.

  1. Das erscheint erst einmal klar. Wenn irgendwo „alkoholfrei“ draufsteht, nimmt man an, dass eben kein Alkohol enthalten ist. Leider stimmt das so aber oft nicht, wie im zweiten Punkt erläutert wird.
  2. Die Bezeichnung „alkoholfrei“ wurde tatsächlich rechtlich so definiert, dass ein Produkt lediglich nicht mehr als 0,5% Alkohol enthalten darf. Das hat verschiedene Gründe, u.a. den, dass alle möglichen Lebensmittel, wie z.B. Obst oder Brot, von Natur aus kleinste Mengen Alkohol enthalten können. Lange Zeit war außerdem technisch die vollständige Beseitigung von Alkohol aus einem Produkt wie Bier gar nicht möglich.

Geht alkoholfreies Bier also nicht? Geht womöglich auch Obst nicht?

Im Grunde ist die Antwort die gleiche wie beim Thema Schnapspralinen & Co.: Kleinste Mengen Alkohol sind normalerweise nicht problematisch. Wer jedoch vor hat, eine größere Menge alkoholfreien Bieres zu trinken, sollte hier auf jeden Fall die richtige Sorte wählen – seit einigen Jahren gibt es nämlich einige Hersteller, die in modernen Verfahren 0,0%-iges Bier produzieren.  

Aftershave, Deo, Shampoo & Co.

Auch bei Körper- und Haarpflegeprodukten ist Alkohol als Inhaltsstoff alles andere als selten. Hier kann jedoch auf jeden Fall entwarnt werden: Durch die Haut aufgenommene Mengen sind extrem gering. Selbst bei einer anstehenden Haaranalyse darf hier problemlos Ethanol in Haarpflegeprodukten verwendet werden – gesucht wird hier schließlich nach Abbauprodukten und nicht nach Alkohol selbst.

 

Fortsetzung folgt! – Teil 3: Verhängnisvolles Gebäck

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